Rechnungswesen
Das Rechnungswesen, ein Teil der Betriebswirtschaftslehre, erfasst und überwacht Geld- und Leistungsströme in Unternehmen. Es dient zur Rechenschaft gegenüber externen Stellen und liefert notwendige Daten für die Unternehmensführung
Das Rechnungswesen, ein Teil der Betriebswirtschaftslehre, erfasst und überwacht Geld- und Leistungsströme in Unternehmen. Es dient zur Rechenschaft gegenüber externen Stellen und liefert notwendige Daten für die Unternehmensführung
Rechnungswesen oder auch Unternehmensrechnung genannt, ist Teil der Betriebswirtschaftslehre, welcher der systematischen Erfassung, Überwachung sowie informatorischen Verdichtung von Geld- und Leistungsströmen. Dabei ist die Betriebswirtschaftslehre innerhalb der Wirtschaftswissenschaften eine Einzelwissenschaft. Sie befasst sich mit dem Wirtschaften in Unternehmen. Im Rechnungswesen werden Geld- und Güterströme eines Unternehmens dokumentiert. Dies geschieht um zum Beispiel gegenüber Finanzamt, Banken oder Kostenträgern im Gesundheitswesen Rechenschaft ablegen zu können. Weiterhin liefert das Rechnungswesen dem Unternehmer notwendige Daten für die Planung und Steuerung des Unternehmens. Im Fach kaufmännische Steuerung und Kontrolle wird Rechnungswesen in der Schul- und Berufsausbildung mehrerer deutscher Bundesländer gelehrt.
Mit der Planung, Koordination und Kontrolle von bewehrten Unternehmensprozessen mit dem Ziel der Maximierung des Unternehmenserfolges, beschäftigt sich das interne Rechnungswesen. Informationen, welche auf die Weise ermittelt werden, dienen der objektiven Fundierung von Entscheidungen der Geschäftsleitung. Mit Hilfe der Kosten- und Leistungsrechnung sowie der Investitionsrechnung werden dazu die Quellen des Unternehmenserfolgs analysiert und somit ein Controlling Konzept entwickelt.
Grundsätzlich ist das interne Rechnungswesen nicht an die Publizitätspflichten und rechtlichen Auflagen des externen Rechnungswesens gebunden. Deshalb ist es möglich, dass es mit zusätzlichen oder abweichenden Bewertungsansätzen arbeitet. Sowohl die unterschiedlichen Bewertungsansätze für Faktorpreise als auch abweichende Kosten werden unter der Bezeichnung kalkulatorische Kosten zusammengefasst. So können kalkulatorische Kosten zum Beispiel Unternehmerlohn, Zinsen, Abschreibung oder Miete sein. Ausserdem versteht man im Rechnungswesen sowie Betriebswirtschaftslehre unter kalkulatorischen Kosten Kostenarten, denen kein gleich hoher oder gar kein Aufwand gegenübersteht. Kalkulatorische Kosten werden tatsächlich nicht bezahlt, sie fallen lediglich rein rechnerisch an. Im Gegenteil zum externen Rechnungswesen wird das interne Rechnungswesen meist zukunftsorientiert betrachtet. Grund dafür ist die Arbeit mit Standard- und Planwerten. Ebenfalls ermittelt sowie analysiert werden die Komponenten des Gesamterfolgs. In diesem Zusammenhang auf Ebene von Produkten und Dienstleistungen.
Die finanzielle Situation eines Unternehmens bildet nach aussen das externe Rechnungswesen ab. Dargestellt werden beim externen Rechnungswesen sowohl die Vermögens-, Finanz- sowie die Ertragslage im Jahresabschluss des Unternehmens als auch die Kapitalflussrechnung sowie weiteren Instrumente, welche nicht zwingend zahlenorientiert sind, wie dem Lagebericht oder dem Anhang. Damit hat die Kapitalflussrechnung, auch als Cashflow-Rechnung bezeichnet, das Ziel, die Zahlungsmittelströme eines Unternehmens nachvollziehbar zu machen. Dabei sollen Veränderungen beim Liquiditätspotential im Zeitverlauf quantifiziert sowie deren Ursachen kenntlich gemacht werden.
Im Jahresabschluss bestimmter Rechtsformen ist der Anhang ein Pflichtbestandteil. Er enthält ergänzende Angaben. Diese sind zu einzelnen Bilanzpositionen der Bilanz oder Gewinn und Verlustrechnung vorgeschrieben. Die Darstellung des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnis sowie der Lage eines Unternehmens wird als Lagebericht bezeichnet. Ein weiterer Teil des externen Rechnungswesens ist die Buchführung. Aufgrund von Belegen wird die lückenlose, in Zahlenwerten vorgenommene sowie sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge eines Unternehmens als Buchführung bezeichnet.
Die Rechnungslegung muss in der Schweiz zumindest nach Obligationenrecht erfolgen. Mit dem schweizerischen Obligationenrecht, abgekürzt mit OR, ist der fünfte Teil des schweizerischen Zivilgesetzbuches gemeint. Da er im Umfang länger als die vier anderen Teile ist, hat er eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten.
Um Anlegern eine grössere Transparenz zu schaffen, wurde die Fachempfehlung für Rechnungslegung eingeführt. Inhaltliche enthält die FER schweizerische Rechnungsnormen, welche von der SIX Exchange Regulation anerkannt sind und sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch im privaten Raum mehrheitlich Anwendung finden. Nach diesen Normen vermittelt die Rechnungslegung eine zuverlässige Darstellung von Finanz-, Vermögens- sowie Ertragslage. Damit gilt die Fachempfehlung zur Rechnungslegung als Mindeststandard, nach welchem sowohl Bilanzen als auch Erfolgsrechnungen von Unternehmen aufgebaut und gegliedert werden. Zu beachten, speziell in der Schweiz, ist die Problematik zum Thema stille Reserven. Im Rechnungswesen gelten stille Reserven als Bestandteile des Eigenkapitals, die nicht aus der Bilanz ersichtlich sind. Entstehen können diese entweder durch eine Überbewertung von Verbindlichkeiten oder als Unterbewertung von Vermögen.
Aufgabe der Planungsrechnung, auch Budgetierung genannt, ist die unternehmens- und betriebsbezogene Vorschaurechnung, welche unter betriebswirtschaftlichen Methoden Anwendung findet. In Unternehmen dient Sie für verschiedene Strategien sowie Bereichen als Entscheidungsvorbereitung. Dabei kommen als budgetierende Wirtschaftssubjekte zum Beispiel Privathaushalte, Unternehmen oder der Staat in Frage. In Privathaushalten wird gern die Aufstellung der privaten Finanzplanung als Budgetierung betitelt. Hingegen wird in Unternehmen bei der kurzfristigen und operativen Unternehmensplanung, welche die künftigen Geschäfte des Unternehmens abbilden sollen, von Budgetierung gesprochen.
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