Profitieren Sie von der erfahrenen Beratung der G&W Treuhand AG, wenn Sie auf eine geringe Steuerbelastung für Ihr Unternehmen hoffen. Die Schweiz zählt zu den Ländern Europas, die Ihnen mit einer humanen Steuerpolitik den Weg für ein erfolgreiches Unternehmen ebnen. Dies gilt sowohl für die Unternehmensbesteuerung als auch für die Besteuerung von Privatpersonen.
Kapitalgesellschaften – wie die Schweizer AG oder eine GmbH – werden auf der Gesellschaftsebene besteuert. Sind Sie Teilhaber in einer Personengesellschaft oder führen Sie ein Einzelunternehmen, müssen Sie Ihr Einkommen auf der Gesellschafterebene versteuern.
Auf Gesellschaftsebene ist in der Schweiz eine Gewinnsteuer von 8,5 % abzuführen. Die Bemessungsgrundlage umfasst alle weltweit erzielten Einkünfte. Zusätzlich wird von den einzelnen Kantonen jährlich eine Kapitalsteuer erhoben. Die Besteuerung betrifft auch eine im Ausland geführte Betriebsstätte.
Sie sind in der Schweiz nur unbeschränkt steuerpflichtig, wenn Sie hier Ihren Hauptwohnsitz haben oder sich der Hauptstandort Ihres Unternehmens befindet. Gründen Sie in einem Kanton der Schweiz eine Zweigstelle, kommen unter Umständen andere Regelungen zur Anwendung.
Sind Sie z.B. in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, müssen Sie Ihr weltweites Einkommen der deutschen Steuer unterwerfen. Das Doppelbesteuerungsabkommen, welches zwischen der Schweiz und Deutschland geschlossen wurde, trifft Regelungen, die durch Anrechnung oder Freistellung ausländisch gezahlter Steuern eine Doppelbesteuerung verhindern sollen.