Die internationale Steuerberatung ist ein weites Feld, das in viele Steuerbereiche eingreift. Profitieren Sie von unseren Fachkenntnissen auf diesem Gebiet.
Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer steuerlichen Pflichten, die Sie im Inland und bei grenzüberschreitenden Sachverhalten erfüllen müssen. Liefern Sie z.B. Waren in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, löst der Vorgang für Ihr Unternehmen eine subjektive Steuerpflicht aus. Über die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit der Vorgang steuerbefreit ist, informieren wir Sie gerne.
Seit dem 01. Januar 2019 gilt eine Neuregelung im schweizerischen Mehrwertsteuerrecht, die auch die Versandhändler betrifft. Sie können schon von der Steuerpflicht betroffen sein, wenn Sie eine Kleinsendung in die Schweiz liefern. Für eine weitergehende Beratung stehen Ihnen unsere Steuerfachleute gerne zur Verfügung.
Kommen Sie als ausländischer Unternehmer zu uns, beraten wir Sie gerne über die steuerlichen Pflichten, die Sie im Rahmen der Mehrwertsteuer beachten müssen.