Die interne Revision im Rahmen der Wirtschaftsprüfung kontrolliert alle unternehmerischen Aktivitäten im Bereich der Effektivität, Ordnungsmässigkeit, Sicherheit und Effizienz. Hierbei ist das prüfende Unternehmen an rechtliche Vorgaben und an die Grundsätze der internen Revision gebunden. Das Schweizer Unternehmensrecht sieht vor, dass sich alle Unternehmen, die die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht erfüllen, einer eingeschränkten Revision unterziehen. Eine Pflicht zur ordentlichen Revision besteht z.B. für Publikumsgesellschaften, die bestimmte Kriterien erfüllen, wirtschaftlich betriebene Gesellschaften oder Konzerngesellschaften.
Die G&W Treuhand ist Ihr Ansprechpartner, wenn Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht erfüllt. Wenden Sie sich auch gerne an unsere Berater, wenn Sie sich unsicher sind, ob eine eingeschränkte Revision in Ihrem Betrieb durchgeführt werden muss.
Bei der eingeschränkten Revision konzentriert sich der Prüfer auf die Jahresrechnung und die Gewinnverwendung. Abhängig von der Rechtsform stellt ein Unternehmen seine Jahresrechnung als Einzelabschluss oder als Konzernabschluss dar. Das jeweilige Unternehmen ist bei der Aufstellung verpflichtet, die geltenden Rechnungslegungsvorschriften und die aktuellen Rechnungslegungsstandards einzuhalten bzw. anzuwenden.
Mit der Jahresrechnung soll die wirtschaftliche Situation des Unternehmens dargestellt werden. Die Erstellung der Jahresbilanz hat so zu erfolgen, dass eine dritte, sachkundige Person sich schnell einen zuverlässigen Überblick über die Wirtschaftslage des Unternehmens machen kann. Zudem sind Fristen einzuhalten. Die Jahresrechnung muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres vorliegen. Im Weiteren muss das Unternehmen seiner Aufbewahrungspflicht nachkommen. Nach Unterzeichnung durch die für das Unternehmen verantwortliche Person, muss die Jahresrechnung für zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Geschäftsjahres, für das die Jahresrechnung erstellt wurde.
Die G&W Treuhand AG wird als Revisionsstelle tätig. Neben der Prüfung der Jahresrechnung im Hinblick auf das Gesetz und die Statuten überprüfen wir auch, ob die Verwendung eines Bilanzgewinns mit den geltenden Bestimmungen übereinstimmt. Dabei werden die Einschränkungen, die die Art der Prüfung vorgibt, beachtet. Wir führen nur analytische Prüfungen und Detailprüfungen durch.