Ansiedlung

Eine Expansion in die Schweiz bietet erstklassige Infrastruktur, attraktive Standortvorteile und hohe Lebensqualität. Die Gründung eines Standorts ist unkompliziert und oft steuerbegünstigt. Die G&W Treuhand AG unterstützt Sie gerne bei Ihrem Vorhaben und bietet kompetente Beratung.

Ansiedlungsvorhaben

Sie wollen Ihr Unternehmen expandieren und denken über eine Ansiedlung in der Schweiz nach?

Die Schweiz ist als Unternehmensstandort eine gute Wahl. Sie profitieren von einer erstklassigen Infrastruktur und einem attraktiven Immobilienmarkt. Überdies zählt die Schweiz zu den besten Wirtschaftsstandorten in Europa. Die Gründung des neuen Standorts ist mit wenig bürokratischem Aufwand verbunden. Viele Standorte liegen in steuerbegünstigten Kantonen. Die Schweizer Steuerpolitik ist transparent. Überdies treffen Sie auf eine weltoffene Bevölkerung und können eine Lebensqualität geniessen, die höchste Ansprüche erfüllt.

Die G&W Treuhand AG unterstützt Sie gerne bei ihrem Vorhaben. Haben Sie die Schweiz als Standort für Ihr Unternehmen entdeckt, stehen unsere Berater Ihnen gerne als kompetente Ansprechpartner in den folgenden Bereichen zur Verfügung:

Ansiedlung

Relevante Ansiedlungsthemen

Profitieren Sie von der erfahrenen Beratung der G&W Treuhand AG, wenn Sie auf eine geringe Steuerbelastung für Ihr Unternehmen hoffen. Die Schweiz zählt zu den Ländern Europas, die Ihnen mit einer humanen Steuerpolitik den Weg für ein erfolgreiches Unternehmen ebnen. Dies gilt sowohl für die Unternehmensbesteuerung als auch für die Besteuerung von Privatpersonen.

Kapitalgesellschaften – wie die Schweizer AG oder eine GmbH – werden auf der Gesellschaftsebene besteuert. Sind Sie Teilhaber in einer Personengesellschaft oder führen Sie ein Einzelunternehmen, müssen Sie Ihr Einkommen auf der Gesellschafterebene versteuern.

Auf Gesellschaftsebene ist in der Schweiz eine Gewinnsteuer von 8,5 % abzuführen. Die Bemessungsgrundlage umfasst alle weltweit erzielten Einkünfte. Zusätzlich wird von den einzelnen Kantonen jährlich eine Kapitalsteuer erhoben. Die Besteuerung betrifft auch eine im Ausland geführte Betriebsstätte.

Sie sind in der Schweiz nur unbeschränkt steuerpflichtig, wenn Sie hier Ihren Hauptwohnsitz haben oder sich der Hauptstandort Ihres Unternehmens befindet. Gründen Sie in einem Kanton der Schweiz eine Zweigstelle, kommen unter Umständen andere Regelungen zur Anwendung.

Sind Sie z.B. in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, müssen Sie Ihr weltweites Einkommen der deutschen Steuer unterwerfen. Das Doppelbesteuerungsabkommen, welches zwischen der Schweiz und Deutschland geschlossen wurde, trifft Regelungen, die durch Anrechnung oder Freistellung ausländisch gezahlter Steuern eine Doppelbesteuerung verhindern sollen.

Evaluation des besten Standorts

Bei einer Beauftragung der G&W Treuhand AG mit der Organisation der Ansiedlung Ihres Unternehmens in der Schweiz, evaluieren unsere Berater den besten Standort für Ihr Unternehmen.

Als Unternehmensgründer sind Sie ein Gewinner der Handels- und Gewerbefreiheit, die in der Schweiz praktiziert wird. Sie können ein Unternehmen gründen, einen Betrieb führen oder sich an einer GmbH beteiligen. Bei der Ansiedlung eines ausländischen Unternehmens sind die folgenden Alternativen besonders empfehlenswert:

  • Sie gründen eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft.
  • Sie errichten für Ihr ausländisches Unternehmen eine Zweigniederlassung in der Schweiz.
  • Sie gehen ein Joint Venture mit einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen ein.
  • Sie beteiligen sich finanziell an einem anderem Unternehmen.

Steuerbegünstigte Aspekte spielen bei der Ansiedlung in der Schweiz eine ebenso grosse Rolle wie wettbewerbspolitische Massnahmen.

Mit unserer Erfahrung und unserem Einsatz positionieren wir Ihren Standort so, dass Sie gegenüber der Konkurrenz von unschätzbaren Vorteilen profitieren können. Für die Unterstützung, die wir Ihnen in diesem Bereich bieten, haben unsere Berater die folgenden Rahmenbedingungen im Blick:

  • Vorteilhafte volkswirtschaftliche Voraussetzungen, die auf Ihr Unternehmen und Ihre Branche abgestellt sind.
  • Einen flexibel gestalteten Arbeitsmarkt. Als Arbeitgeber gewinnen Sie von motivierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit hoher Qualifikation.
  • Investoren, die Ihr Unternehmen bei Bedarf mit finanziellen Hilfen und technischem oder ortskundigem Know-how unterstützen.

Zu unserer Standortberatung zählt auch das Ausloten förderpoltitischer Massnahmen und die Einbeziehung der Wirtschaftsförderung, die für den Bereich Ihres Standorts zuständig ist.

Beantragung von Aufenthaltsbewilligungen

Bei einem längeren Aufenthalt in der Schweiz verlangen die Schweizer Behörden, dass Sie eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Für die Antragstellung müssen Sie den Kontakt zu der für Ihren Stand- oder Wohnort kantonalen Migrationsbehörde suchen. Übertragen Sie der G&W Treuhand AG alle Angelegenheiten, die mit Ihrer Ansiedlung in der Schweiz in Zusammenhang stehen, ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir uns auch darum kümmern. Unsere Berater bereiten den Antrag für die Aufenthaltsbewilligung in Ihrem Namen vor und reichen diesen bei der zuständigen Stelle ein.

Falls Ihr Aufenthalt in der Schweiz länger als geplant sein sollte, muss eine weitere Aufenthaltsbewilligung beantragt werden. Dies kann frühestens drei Monate vor Ablauf der alten Aufenthaltsgenehmigung oder spätestens zwei Wochen danach in die Wege geleitet werden. Vertrauen Sie uns diese Aufgabe an, brauchen Sie die Termine nicht im Blick zu haben. Unsere Berater kümmern sich um eine formgerechte Beantragung der Aufenthaltsbewilligung. Sie sehen sich auch dafür verantwortlich, den Antrag für die Verlängerung fristgerecht bei der zuständigen, kantonalen Migrationsbehörde einzureichen.

Herstellung von Kontakten

Die richtigen Kontakte sind das A und O, wenn Sie den passenden Standort für Ihre Zweigstelle oder Ihr selbstständiges Unternehmen in der Schweiz suchen. Nutzen Sie z.B. die Vorteile einer Zusammenarbeit mit Studierenden und wählen Sie den Standort für Ihr Unternehmen in der Nähe einer Hochschule. Fachliches Know-how kommt Ihnen bei dieser Entscheidung ebenso zugute wie eine einfache Rekrutierung spezialisierter Mitarbeiter.

Innovative Cluster verhelfen Ihrem Unternehmen zu einem Wettbewerbsvorteil. Wir unterstützen Sie bei dem Aufbau wirtschaftlicher Netzwerke. Die positiven Folgen stellen sich in einer gesteigerten Innovationskraft und einer verbesserten Arbeitsteilung dar. So kann sich Ihr qualifiziertes Personal auf die Kernaufgaben Ihres Geschäfts konzentrieren.

Fragen zur Gründung Ihres Unternehmens in der Schweiz

In die Planung für einen Firmenumzug oder eine Firmenerweiterung müssen organisatorische Fragen einbezogen werden, die sich mit der Gründung des Unternehmens befassen.

Für die Ansiedlung ausländischer Unternehmen kommt in der Regel die Gründung einer AG oder einer GmbH in Betracht. Für die Formalitäten – Einreichung der relevanten Dokumente bis zur rechtlichen Wirksamkeit – können Sie einen Zeitbedarf von circa vier Wochen einkalkulieren. Als kaufmännisch geführt, muss Ihr Unternehmen in das Handelsregister eingetragen werden. In der Schweiz ist jede Person dazu berechtigt, den Firmenindex im Handelsregister einzusehen. Sobald die Eintragung Wirksamkeit erlangt, ist Ihr Unternehmen in der Schweiz rechtlich abgesichert. Wird das Unternehmen als juristische Person (GmbH oder AG) geführt, ist es mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Dies bedeutet, die Firma kann im eigenen Namen am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und in eigener Verantwortung Verträge abschliessen und Kredite aufnehmen.