Steuerberatung

Steuern finanzieren öffentliche Aufgaben und betreffen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Eine optimale Steuergestaltung minimiert die Steuerlast. Nutzen Sie unsere Kompetenz in Steuerberatung, um individuelle Lösungen und umfassenden Service zu erhalten.

Ihre optimale Steuergestaltung

Steuern werden erhoben, damit die öffentliche Hand ihre Aufgaben wahrnehmen kann. Die Steuerlast trifft Sie, wenn Sie ein Unternehmen führen ebenso wie im privaten Bereich. Eine optimale Steuergestaltung trägt dazu bei, dass Sie nicht mehr Steuern zahlen als Sie müssen.

Profitieren Sie von der Kompetenz unserer Beratung in Sachen Steuern. Wir erarbeiten eine Lösung, die auf Ihren individuellen Fall abgestellt ist. Das Leistungsspektrum unserer Steuerberatung umfasst insbesondere die folgenden Bereiche.

Steuerplanung

Die Steuerplanung umfasst die Ausnutzung aller Gestaltungsmöglichkeiten im Steuerrecht. Suchen Sie unseren Rat, wenn Sie von Sie von einer optimalen Steuerplanung für Ihr Unternehmen oder bei der Erstellung der privaten Steuererklärung profitieren möchten.

Unsere Steuerplanung im betrieblichen Bereich zeigt Ihnen alle Möglichkeiten auf, die Ihnen das Steuerrecht in der Schweiz bietet. Wir analysieren Ihre Investitionstätigkeit nach steuerlichen Aspekten und suchen nach einer steueroptimierten Lösung bei Ihren Anlageentscheidungen. Möchten Sie die Nachfolge Ihres Unternehmens unter steuerlichen Aspekten günstig gestalten, sprechen Sie uns gerne an.

Für eine optimal ausgerichtete Steuerplanung im privaten Bereich prüfen wir Ihre letzten eingereichten Steuererklärungen auf mögliche Einsparungspotenziale. Unsere anschliessende Beratung weist Sie auf die Möglichkeiten zur Reduzierung Ihrer Steuerlast hin und unterbreitet Ihnen weitere Verbesserungsvorschläge. Haben Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Vorsorgesituation, sind wir der passende Ansprechpartner für Sie.

Steuererklärung

Für die Steuererklärungen juristischer und natürlicher Personen bieten wir unseren Mandanten nachhaltige Lösungen an.

Juristische Personen – wie eine GmbH oder eine AG – müssen in der Schweiz Gewinnsteuer und Kapitalsteuer zahlen. Die Bemessungsgrundlage ist der ermittelte Gewinn. Hier setzt unsere Leistung an. Wir erstellen Ihre Bilanz und darauf aufbauend alle erforderlichen Steuererklärungen. Dabei haben wir stets eine optimale Steuergestaltung im Blick.

Unsere Beratung bei Ihrer privaten schweizerischen Steuererklärung umfasst eine eingehende Analyse Ihrer individuellen Situation. Stellen Sie uns Ihren Lohnausweis, die Unterlagen für Ihre AHV-Rente, den Nachweis über Ihren Lotteriegewinn und andere relevante Unterlagen zur Verfügung, erstellen wir Ihnen eine Steuererklärung, die zu einer möglichst niedrigen Steuerlast führt.

Einschätzungs- und Rechtmittelverfahren

Unsere Steuerberatung unterstützt Sie bei der Mitwirkung in einem Einschätzungsverfahren. Wir prüfen Ihre Steuererklärung vor der Abgabe und stehen dem Einschätzungsbeamten für weitere Auskünfte zur Verfügung. Sollten für das Verfahren weitere Aufstellungen oder Bescheinigungen beigebracht werden müssen, kümmern wir uns um eine zeitnahe Erledigung. Überdies setzen wir uns für Sie ein, um ihre Rechte in dem Einschätzungsverfahren zu wahren.

Wir stehen auch in einem Rechtsmittelverfahren an Ihrer Seite. Dieses wird notwendig, wenn Sie mit der erlassenen Veranlagungsverfügung nicht einverstanden sind und eine Änderung der Steuerfestsetzung begehren. Wir leiten mit der Einsprache eine Überprüfung der Veranlagungsverfügung ein und prüfen den darauf ergehenden Einspracheentscheid. Stellen wir auch hier Mängel fest, werden wir mit einem Rekurs oder einer Beschwerde weiter für Sie tätig.

Erbschafts- und Schenkungssteuern

Das Erbschaftsteuerrecht in der Schweiz sieht vor, dass jeder Kanton seine eigenen Regelungen treffen darf. Bei einem Umzug in einer steuergüntigen Kanton lassen sich Steuern sparen. Auch mit einer umfassenden Beratung und einer organisierten Planung können Sie von einer geringeren Steuerbelastung profitieren. Ehegatten und nahe Verwandte werden durch Steuerbefreiungen und andere Vergünstigungen besser gestellt. Möchten Sie Ihren Nachlass an eine ganz andere Person übergeben, erfahren Sie von uns, welche Gestaltungsmöglichkeiten Ihnen das Steuerrecht in der Schweiz bietet.

Sie möchten noch zu Lebzeiten Teile Ihres Vermögens oder vielleicht ein ganzes Unternehmen an die nächste Generation übergeben? Scheuen Sie nicht die Kontaktaufnahme zu uns. Lassen Sie sich in einem ausführlichen Gespräch darüber beraten, welche Optimierungsmöglichkeiten Ihnen das Steuerrecht in der Schweiz hinsichtlich der Schenkungssteuer bietet.

Unsere Erfahrung und unser Fachwissen stellen wir Ihnen auch gerne zur Verfügung, wenn Sie uns mit der Erstellung Ihrer Erbschaftsteuererklärung oder einer Schenkungssteuererklärung beauftragen.

Grundstücksgewinnsteuern

Sie sind Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks, das Sie verkaufen möchten? Beachten Sie, dass Sie den Verkaufserlös in jedem Kanton in der Schweiz versteuern müssen. Die Steuer wird vom Verkäufer der Immobilie erhoben. Ein Hauskäufer ist von der Besteuerung nicht betroffen. Lassen Sie sich von uns dabei unterstützen, den Vorgang steueroptimiert zu gestalten. Planen Sie z.B., mit dem Ertrag ein neues Eigenheim zu erwerben, können Sie von der Reduktion profitieren. In diesem Fall müssen Sie die Zahlung der Gewinnsteuer nicht direkt in voller Höhe zahlen. Welche Schritte dafür erforderlich sind, verraten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Hier erfahren Sie auch, was es mit der Handänderungssteuer auf sich hat und in welchen Fällen diese für Sie fällig wird.

Vorsorgeplanung

In der Schweiz setzt sich die Vorsorge für das Alter aus drei Säulen zusammen. Neben der staatlichen und der betrieblichen Altersvorsorge können Sie auch privat Vorsorge treffen, um Ihre finanzielle Situation im Alter abzusichern. Lassen Sie sich gerne von unseren Steuerexperten beraten, wenn Sie an einer steueroptimalen Gestaltung Ihrer Vorsorgeplanungen interessiert sind. Wir prüfen ihre individuelle Steuersituation und erstellen Lösungen, die für Sie mit einer fachgerechten Steuerplanung und Steuerersparnissen verbunden ist.

Mehrwertsteuerberatung

Das Steuerrecht in der Schweiz sieht vor, dass ein Jahresumsatz von der Mehrwertsteuer befreit ist, wenn er die Grenze von CHF 100.000 nicht überschreitet. Sie müssen auch keine Mehrwertsteuer zahlen, wenn Sie als Arzt tätig sind. Andere Unternehmen, die ihren Sitz in der Schweiz haben, sind ebenso mehrwertsteuerpflichtig wie die Unternehmen mit einem Sitz im Ausland. Erfahren Sie bei uns, wann Sie eine steuerbefreite Leistung erbringen oder wie sich die Mehrwertsteuerpflicht in Ihrer Branche auswirkt und wie der Vorsteuerabzug geregelt ist.

Lassen Sie sich durch uns auch darüber beraten, wann die Steuerpflicht beginnt und welche Meldepflichten Sie für Ihr Unternehmen zu erfüllen haben, wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit erst vor kurzer Zeit aufgenommen haben.

Wir unterstützen Sie bei der Abklärung Ihrer Mehrwertsteuerpflicht und stehen auch für weitere Fragen der Eidgenössischen Steuerverwaltung Ihren Fall betreffend zur Verfügung.

Internationale Steuerberatung

Die internationale Steuerberatung ist ein weites Feld, das in viele Steuerbereiche eingreift. Profitieren Sie von unseren Fachkenntnissen auf diesem Gebiet.

Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer steuerlichen Pflichten, die Sie im Inland und bei grenzüberschreitenden Sachverhalten erfüllen müssen. Liefern Sie z.B. Waren in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, löst der Vorgang für Ihr Unternehmen eine subjektive Steuerpflicht aus. Über die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit der Vorgang steuerbefreit ist, informieren wir Sie gerne.

Seit dem 01. Januar 2019 gilt eine Neuregelung im schweizerischen Mehrwertsteuerrecht, die auch die Versandhändler betrifft. Sie können schon von der Steuerpflicht betroffen sein, wenn Sie eine Kleinsendung in die Schweiz liefern. Für eine weitergehende Beratung stehen Ihnen unsere Steuerfachleute gerne zur Verfügung.

Kommen Sie als ausländischer Unternehmer zu uns, beraten wir Sie gerne über die steuerlichen Pflichten, die Sie im Rahmen der Mehrwertsteuer beachten müssen.

Fiskalvertretung

Werden Sie als deutscher Unternehmer in der Schweiz tätig, übernehmen wir im Rahmen einer Fiskalvertretung gerne die Pflichten, die Ihnen auferlegt werden. Beauftragen Sie unsere Kanzlei, nehmen wie Kontakt mit der Steuerbehörde auf und beantragen eine Steuernummer. Unter dieser Steuernummer können wir für Sie tätig werden und z.B. die vierteljährlichen Mehrwertsteuerabrechnungen und die Steuererklärung erstellen, die jährlich für die Mehrwertsteuer fällig wird. Sie haben teil an unserer Erfahrung im schweizerischen Mehrwertsteuerrecht und an unseren Kenntnissen zu den weitreichenden Änderungen aus den Jahren 2018 und 2019. Überlassen Sie die Prüfung Ihrer schweizerischen Geschäftsvorfälle unserer Kanzlei und profitieren Sie von einer kompetenten Beratung.