Auf den 1. Januar 2018 tritt die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft. Verschiedene Änderungen in den Bereichen der Steuerpflicht, Steuerausnahmen, Verfahren und Datenschutz finden statt.

In folgenden Bereichen werden sich aufgrund der Teilrevision des MWSTG einige Änderungen ergeben. Die wichtigsten Änderungen werden folgend beschrieben. Spezifische Änderungen wie für das Gemeinwesen, Stiftungen und Vereine werden nicht erläutert.

Steuersatzänderung
Aufgrund der Abstimmung vom 24.09.2017, bei welcher die Altersreform abgelehnt wurde, reduzieren sich per 01.01.2018 die Steuersätze.

bis 31.12.2016ab 01.01.2018
Normalsatz8,0%7,7%
Sondersatz Beherbergungs-Dienstleistungen3,8%3,7%
Reduzierter Satz2,5%2,5%

Die Reduktion der Steuersätze bedingt auch eine entsprechende Anpassung der Saldosteuersätze.

Saldosteuersätze bis 31.12.2017Saldosteuersätze ab 01.01.2018
0,1 % 0,1 %
0,6 % 0,6 %
1,3 % 1,2 %
2,1 % 2,0 %
2,9 % 2,8 %
3,7 % 3,5 %
4,4 % 4,3 %
5,2 % 5,1 %
6,1 % 5,9 %
6,7 % 6,5 %

Rechnungsstellung und Steuerausweis auf Kaufbelegen oder Rechnungen
Es ist unbedingt darauf zu achten, auf Kaufbelegen und oder Rechnungen für Leistungen ab dem 01.01.2018 die MWST mit den neuen Steuersätzen auszuweisen. Werden die bisherigen Steuersätze ausgewiesen muss die ausgewiesene Steuer mit der ESTV abgerechnet werden.

Hinweis: eine ausgewiesene Steuer ist eine geschuldete Steuer.

Grundsätzliches
Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung, noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung.

Bis zum 31. Dezember 2017 erbrachte Leistungen unterliegen grundsätzlich den bisherigen, ab dem 1. Januar 2018 erbrachte Leistungen den neuen Steuersätzen. Werden Leistungen, die auf Grund des Zeitraumes ihrer Erbringung sowohl den bisherigen als auch den neuen Steuersätzen unterliegen, auf derselben Rechnung aufgeführt, muss das Datum oder der Zeitraum der Leistungserbringung und der jeweils darauf entfallende Betragsteil getrennt ausgewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, sind die gesamten fakturierten Leistungen mit den bisherigen Steuersätzen abzurechnen.

Graphische Darstellung
graphische-darstellung

Entgeltsminderungen
Entgeltsminderungen (Skonti, Rabatte, Mängelrügen, Verluste) für Leistungen aus der Zeit vor dem 1. Januar 2018 sind mit den bisherigen Steuersätzen zu korrigieren.

Margenbesteuerung
Bei Sammlerstücken (Kunstgegenstände, Antiquitäten etc.) kommt neu die Margenbesteuerung zur Anwendung. Der Abzug fiktiver Vorsteuern ist nicht mehr möglich. Für die Berechnung der Steuer kann der Ankaufspreis vom Verkaufspreis in Abzug gebracht werden

Elektronische Zeitungen und Bücher
Bei eBooks und ePapers kommt neu der reduzierte Steuersatz zur Anwendung.

Eng verbundene Personen
Bei juristischen Personen und für Personengesellschaften gilt man bei einer Beteiligung ab 20% (bisher ab 10%) neu als eng verbundene Person.

Abzug fiktiver Vorsteuern
Die Möglichkeit zum Abzug fiktiver Vorsteuern wird massiv ausgeweitet. Der Vorsteuerabzug muss im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen, und es muss sich um einen individualisierbaren beweglichen Gegenstand handeln.

Option Steuerpflicht
Über die Ausübung der Option muss nicht schon bei der Rechnungsstellung durch den Leistungserbringer entschieden werden. Neu ist die Option auch nachträglich bei der Deklaration der MWST-Abrechnung möglich. Dies kann bei den Leistungsempfängern zum Nachteil führen, da sie über keine konformen Belege für die Vorsteuerrückforderung verfügen.

Ausweitung Steuerpflicht ausländische Unternehmen
Bei ausländischen Unternehmen ist ab dem 01.01.2018 der Weltumsatz für die Steuerpflicht in der Schweiz massgebend (bisher erst ab einem Umsatz > CHF 100‘000 in der Schweiz!). Somit werden vermutzlich rund 30‘000 ausländische Unternehmen neu in der Schweiz steuerpflichtig. Die Versandhandelsregelung wird erst ein Jahr später, d.h. per 1.1.2019 eingeführt.

Fazit
Für jede Unternehmung gibt es ab 1.1.2018 verschieden Änderungen. Diese müssen in jedem Unternehmen erkannt werden und dementsprechend bis 01.01.2018 umgesetzt sein. Bei Unklarheiten helfen wir Ihnen gerne weiter.

Liebe Kunden, Liebe Partner

Bald ist es soweit. Weihnachten und Neujahr stehen vor der Tür. Auch wir sind in Feiertagsstimmung und möchten euch mitteilen, dass wir ab Samstag dem 24. Dezember 2016 Betriebsferien haben. Somit hat unser Geschäft bis am 1. Januar 2017 geschlossen. Ab dem 2. Januar 2017 stehen wir euch gerne wieder mit Rat und Tat zur Seite.

Wir bedanken uns bei allen, die uns in diesem Jahr unterstützt haben und wünschen allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Die Rhema lanciert demnächst die Ausschreibung für den 21. Gwerblertag, der am 28. April stattfindet. Mit dem ehemaligen Skifahrer Marco «Büxi» Büchel und dem Paraplegikerzentrum-Gründer Guido A. Zäch konnten prominente Persönlichkeiten gewonnen werden.

Der Gwerblertag bietet Rheintaler Gewerbetreibenden eine Plattform, um sich zu vernetzen. «Mut zum Risiko – verwirkliche deine Vision» heisst das diesjährige Tagungsthema. Der Gwerblertag findet am 28. April in der Rheintal-Halle 4 statt. Neben Marco Büchel und Guido A. Zäch ist der Rheintaler Unternehmer Markus Wüst am Gwerblertag zu Gast.

Als Skiprofi ist Marco «Büxi» Büchel 300 Weltcuprennen gefahren. Vier davon hat er gewonnen. Fürs Leben gelernt hat der heutige ZDF-Moderator aus den 296 Niederlagen. Im Verlauf seiner Karriere hat sich Büchel Fähigkeiten angeeignet, die er in seinen Referaten an Unternehmer weitergibt. Dabei stellt sich die Frage: Wie viel Mut ist gut und muss jede Chance gepackt werden? Wie können Visionen verwirklicht werden? Zum Mut gehört es auch, Fehler zu machen. Doch wie gehe ich mit Rückschlägen und Niederlagen um? Der ehemalige Profisportler trainiert und betreut heute Athleten auf dem Weg an die Spitze.

Der in Oberriet heimatberechtigte Guido A. Zäch hatte in jungen Jahren die Vision eines Konzepts der ganzheitlichen Rehabilitation von Querschnittgelähmten. Bei der Realisierung dieser Idee wurden ihm von Beginn weg Steine in den Weg gelegt. Er liess sich nicht beirren, bewies Mut zum Risiko und realisierte seine Vision. 50 Jahre seines Lebens stellte er in den Dienst von Querschnittgelähmten. Er gründete unter anderem die Paraplegiker-Stiftung, die Paraplegiker-Vereinigung und die Paraplegiker-Forschung. Zäch war zudem Erbauer des Paraplegikerzentrums in Nottwil.

Das Projekt Selbständigkeit startete der Rheintaler Unternehmer Markus Wüst in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit. Trotz Rückschlägen beweist der CEO der Soluma Swiss AG in Widnau bis heute Mut zum Risiko und positioniert sein Unternehmen als Zulieferant von Halbfabrikat-Teilen für Kunden des Medizinalbereichs, des Maschinenbaus, der Formel 1 und der Luft- und Raumfahrt. Der Rheintaler diskutiert nach den Input-Referaten von Marco Büchel und Guido A. Zäch beim Gwerbler-Talk unter der Leitung von TV-Moderatorin Kiki Maeder über seine Erfahrungen.

Für das vergangene Jahr 2014 danken wir für das entgegengebrachte Vertrauen. Wir wünschen unseren Kunden, Geschäftspartner und Freunde frohe und erholsame Festtage sowie einen erfolgreichen Start im 2015.

Ihr G&W Treuhand AG und Geiger Treuhand AG Team.

Marina Eugster aus Widnau hat nach dreijähriger Ausbildung die Abschlussprüfung zur Kauffrau Erweiterte Grundbildung mit Berufsmaturität (M-Profil) mit der ausgezeichneten Note von 5,1 bestanden.

Zu diesem Erfolg gratuliert ihr das ganze Team der G&W Treuhand AG in Thal sowie der GEIGER Treuhand AG in Oberegg und wünscht der jungen Berufsfrau auf ihrem weiteren Weg alles Gute und viel Erfolg.

Emanuel Geiger und Christian Willi sind die neuen Inhaber
Die Nachfolge der „Orga-Soft AG“ ist geregelt. Per 19.04.2012 haben wir – Emanuel Geiger und Christian Willi – die Aktien des etablierten Unternehmens vom Gründer und langjährigen Geschäftsführer, Edwin Geiger, übernommen. Es freut uns, Sie in Zukunft weiterhin in Finanz- und Treuhandfragen individuell und fachmännisch beraten zu dürfen. Als neue Eigentümer des Geschäfts haben wir alle fünf Mitarbeitenden sowie die Lehrtochter weiter verpflichtet. Für Sie als Kunde wird sich somit nicht viel verändern.