Liebe Kundinnen und Kunden, geschätzte Partner

Vom 09. bis 11. September 2026 machen wir uns gemeinsam auf den Weg zu unserem Betriebsausflug. Diese besondere Zeit nutzen wir, um den Teamgeist zu stärken und neue Energie für die kommenden Aufgaben zu tanken.

Während dieser Tage bleiben unsere Büros geschlossen:

  • G&W Treuhand AG: Mittwoch, 09. September bis Freitag, 11. September 2026
  • Geiger Treuhand AG: Mittwoch, 09. September bis Freitag 11. September 2026

In dieser Zeit sind wir telefonisch und per E-Mail nicht erreichbar.

Ab Montag, 14. September 2026, sind wir wieder mit frischer Motivation und wie gewohnt gerne für Sie da. Eingehende Anfragen werden anschliessend schnellstmöglich bearbeitet.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und freuen uns, Sie nach unserer Rückkehr wieder unterstützen zu dürfen.

Herzliche Grüsse
Ihr Team der G&W Treuhand AG und Geiger Treuhand AG

Liebe Kundinnen, liebe Kunden, geschätzte Partner

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten:

  • Geiger Treuhand AG: geschlossen ab 24. Juli bis 16. August 2026
  • G&W Treuhand AG: geschlossen ab 24. Juli bis 09. August 2026

Während dieser Zeit sind wir weder telefonisch noch per E-Mail erreichbar.
Nach der kurzen Pause sind wir wieder wie gewohnt für Sie da und kümmern uns gerne um Ihre Anliegen.

Nachrichten, die während der Ferienzeit bei uns eingehen, werden nach unserer Rückkehr schnellstmöglich bearbeitet.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen eine erholsame Sommerzeit, sonnige Tage und schöne Ferien.

Herzliche Grüsse

Ihr Team der G&W und Geiger Treuhand AG

Alle erforderlichen Formulare für den Jahresabschluss können Sie bequem online herunterladen. Klicken Sie dazu rechts oben auf den Reiter Formulare.

Eine zügige und sorgfältige Bearbeitung dieser Unterlagen erleichtert uns die Arbeit erheblich. Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare zusammen mit Ihren Buchhaltungsunterlagen an uns zurück.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Hinweis zu unseren Betriebsferien:
Wir machen vom 22.12.2025 bis 04.01.2026 Betriebsferien. Ab dem 05. Januar 2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

 

Liebe Kundinnen, liebe Kunden, geschätzte Partner

Unsere Sommerferien stehen bevor. Bitte beachten Sie die folgenden Schliesszeiten:

  • Geiger Treuhand AG: geschlossen vom 21. Juli bis 10. August 2025
  • G&W Treuhand AG: geschlossen vom 28. Juli bis 10. August 2025

Während dieser Zeit sind wir weder telefonisch noch per E-Mail erreichbar.
Ab Montag, 11. August 2025 sind wir an beiden Standorten wieder wie gewohnt für Sie da und kümmern uns gerne um Ihre Anliegen im Bereich Treuhand, Steuern und Immobilien.

Nachrichten, die während der Betriebsferien bei uns eingehen, werden ab dem 11. August schnellstmöglich bearbeitet.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen auch Ihnen erholsame Sommertage, neue Perspektiven und viel Sonne im Herzen.

Herzliche Grüsse

Ihr Team der G&W und Geiger Treuhand AG

Sie können die Formulare, die für die Bestandsaufnahme zum 31.12.2024 erforderlich sind, bequem online herunterladen. Wählen Sie dazu rechts oben den Reiter Formulare an. Eine zügige und sorgfältige Bearbeitung dieser Unterlagen erleichtert uns die Arbeit. Wir bitten Sie, die ausgefüllten Formulare zusammen mit Ihren anderen Buchhaltungsunterlagen an uns zu senden. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Liebe Kundinnen, Kunden und Partner

Wir möchten Sie darüber informieren, dass unser Büro vom 22. Juli bis zum 04. August 2024 aufgrund unseren Sommerferien geschlossen bleibt. Während dieser Zeit werden weder Telefonate entgegengenommen noch Mails beantwortet.

Ab Montag, den 05. August 2024 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da und freuen uns darauf, Sie in allen Belangen rund um das Thema Treuhand zu unterstützen. Anfragen welche während den Ferien bei uns eingehen, werden dann umgehend bearbeitet.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit.

Euer Team der G&W Treuhand AG

Sie haben die Möglichkeit, die für die Bestandesaufnahme zum 31.12.2023 benötigten Formulare online herunterzuladen. Eine schnelle und sorgfältige Bearbeitung dieser Unterlagen erleichtert uns nicht nur die Arbeit, sondern hilft Ihnen auch, Kosten zu sparen. Wir bitten Sie, uns die ausgefüllten Formulare zusammen mit Ihren übrigen Buchhaltungsunterlagen zuzusenden. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Angefangene Arbeiten 2025 G&W

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Inventarverzeichnis 2025 G&W

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Kundenguthaben 2025 G&W

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Lieferantenschulden 2025 G&W

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Merkblatt 2026 G&W

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Angefangene Arbeiten 2025 GTO

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Inventarverzeichnis 2025 GTO

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Kundenguthaben 2025 GTO

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Lieferantenschulden 2025 GTO

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Merkblatt 2026 GTO

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Per 01. Januar 2024 werden die Mehrwertsteuersätze wie folgt erhöht:

  Bis 31. Dezember 2023 Neu ab 01. Januar 2024
Normalsatz 7.7 % 8.1 %
Reduzierter Satz 2.5 % 2.6 %
Sondersatz für Beherbergung 3.7 % 3.8 %

In der Mehrwertsteuerabrechnung für das 3. Quartal 2023 (effektive Abrechnungsmethode) und für das 2. Semester 2023 (Abrechnung mit Saldosteuersatz) kann zum ersten Mal mit den neuen Mehrwertsteuersätzen gegenüber der ESTV abgerechnet werden.

Für die Anwendung der Steuersätze ist das Datum der Leistungserbringung massgebend und nicht das Rechnungs- oder Zahlungsdatum. Das heisst, dass für Leistungen bis zum 31.12.2023 der alte Steuersatz und ab dem 01. Januar 2024 der neue Steuersatz verwendet werden muss. Falls Rechnungen gestellt werden, welche Leistungen für das nächste Jahr enthalten (z.B. Wartungs-verträge, Abos, Miet- oder Leasingverträge) muss der erhöhte Steuersatz genommen werden. Ergibt sich die Situation, dass Leistungen für beide Jahre verrechnet werden, müssen somit zwei Positionen mit den jeweiligen Steuersätzen aufgeführt werden.

Im Hinblick auf diese Mehrwertsteuererhöhung sollte bereits mit den notwendigen Anpassungen begonnen werden. Hierzu gehört nicht nur die Einpflege der Steuersätze in Ihr System – sondern ebenso die Beachtung folgender Punkte:

  • Anpassung der Vorlagen für Rechnungen und Offerten
  • Durchsicht Ihrer Preislisten, AGB und Verträgen (physisch oder digital auf Ihrer Website)

Saldo- und Pauschalsteuersätze

Mit der Erhöhung der MWST-Sätze wurden auch die Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten angepasst. Ab dem 01. Januar 2024 gelten die nachfolgenden Saldo- und Pauschalsteuersätze:

Saldo- und Pauschalsteuersätze
bis 31. Dezember 2023
Saldo- und Pauschalsteuersätze
ab 1. Januar 2024
0.1 % 0.1 %
0.6 % 0.6 %
1.2 % 1.3 %
2.0 % 2.1 %
2.8 % 3.0 %
3.5 % 3.7 %
4.3 % 4.5 %
5.1 % 5.3 %
5.9 % 6.2 %
6.5 % 6.8 %

Falls dennoch Unklarheiten oder Probleme auftauchen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Liebe Kundinnen, Kunden und Partner

Wir möchten Sie informieren, dass wir vom 24. Juli bis zum 06. August 2023 eine kurze Auszeit geniessen. Während dieser Zeit wird unser Büro geschlossen sein.

Ab Montag, den 07. August 2023 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da und freuen uns darauf, Sie in allen Belangen rund um das Thema Treuhand zu unterstützen. Anfragen welche während den Ferien bei uns eingehen, werden dann umgehend bearbeitet.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Zeit.

Euer Team der G&W Treuhand AG

Auf die Plätze – fertig – BVG!

Wechsel der beruflichen Vorsorge… ist es überhaupt sinnvoll? – Durchaus!

Auch der BVG-Vertrag ist nur ein Vertrag!

Einige Firmen scheuen sich davor, den Vorsorgevertrag anzupassen oder gar zu einer anderen Gesellschaft zu wechseln. «Zu kompliziert, zu komplex, zu regulatorisch» sind nur einige Argumente, die entgegengebracht werden. Was oft durch die Komplexität der BVG- Verträge übersehen wird, ist jedoch, dass auch eine berufliche Vorsorge im Grundsatz auch nur ein Vertrag ist. Und wie bei allen Verträgen werden Konditionen hinterlegt, die entweder mit den Jahren und der Weiterentwicklung des Unternehmens nicht mehr zeitgemäss sind oder seitens Versicherungsgesellschaft als veraltet gelten. Reglemente werden durch Pensionskassen regelmässig überarbeitet. Sie werden jedoch nicht im bestehenden Vertrag ohne mindestens eine Erneuerung hinterlegt. So ist es keine Seltenheit, dass Neuanschlüsse in der Stiftung bessere Konditionen erhalten, während bestehende Anschlüsse davon nicht profitieren. Läuft der Vertrag also ab, sollte zumindest ein Erneuerungsangebot beim Versicherer angefragt werden, anstatt den bestehenden Vertrag durch die jährliche stillschweigende Vertragsverlängerung fortlaufen zu lassen.

Zahlen Sie noch oder sparen Sie schon?

Durch einen Wechsel können Kosten gespart werden. Kosten sparen im BVG? Wo alles starr regulatorisch ist? Ja, das geht! Die Altersgutschriften können zwar nicht durch neue Konditionen gesenkt werden (ausser man hinterlegt eine andere Spartabelle im Vertrag), aber dafür die Risiko- und Verwaltungskostenbeiträge! Die Gesellschaften überarbeiten regelmässig ihre Tarife, um marktfähig zu bleiben. Hierbei werden besonders die Tarife für Verwaltungskosten und Risikoleistungen (namentlich Invaliditätsleistungen und Hinterbliebenenleistungen) angepasst, wodurch bei einer Ausschreibung Kosteneinsparungen in der beruflichen Vorsorge erzielt werden können. Selbst wer nicht wechseln möchte, kann durch die Anfrage einer Erneuerungsofferte von günstigeren Tarifen profitieren.

Reglement ist nicht gleich Reglement

Eine moderne Lebensweise erfordert auch eine moderne berufliche Vorsorge. Hierbei sollte das Kleingedruckte nicht vernachlässigt werden. Es lohnt sich, Reglemente und darin enthaltene Leistungsvoraussetzungen zu vergleichen, um dem Lebensstandard der Mitarbeiter gerecht zu werden. Sind Konkubinatspartner den Eheleuten gleichgestellt? Fällt das Vorsorgeguthaben im Todesfall noch an die Stiftung oder erhalten es Hinterbliebene? Wie sehen die Anspruchsvoraussetzungen für Ehegattenrenten aus (z.B. immer noch erst ab Alter 45, wenn keine Kinder vorhanden sind)? Wie sehen Weiterführungsmöglichkeiten der Vorsorge nach einer vorzeitigen Pensionierung aus? Dies sind nur ein paar Fragen, in denen das Kleingedruckte eine grosse Rolle spielt. Es lohnt sich daher durchaus, den jetzigen Stand zu überprüfen.

Welche Sammelstiftung gilt als „Sicher“?

BVG ist komplex. Viele Faktoren müssen beachtet werden und viele Zahlen schwirren über die Blätter, die geprüft werden müssen. Dazu kommt, dass für die Auswahl der richtigen Stiftung nicht nur der angebotene Leistungsumfang berücksichtigt werden muss, sondern auch Kennzahlen zur Vermögensstruktur der Gesellschaft beachtet werden sollte. Schliesslich ist eine berufliche Vorsorge eine langfristige Anlage, die eine Stabilität und Zahlungsfähigkeit auf lange Sicht garantieren soll. Wir als Broker können Ihnen helfen und analysieren umfassend Ihre berufliche Vorsorge. Hierbei berücksichtigen wir nicht nur Zinsen und Umwandlungssätze, sondern schauen auch die langfristigen Aspekte wie Reservebildungen an. Alle Infos erhalten Sie zusammengefasst in unserem ausführlichen BVG-Leistungsvergleich.

Lieber Heute als Morgen

Wie Sie sehen, ist eine Ausschreibung durchaus interessant und eine frühzeitige Planung der BVG-Ausschreibungen sinnvoll. Schnallen Sie sich also ihre Tastatur unter die Hände und bereiten auch Sie sich auf den Start vor.